Der schulische Umgang mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Beeinträchtigungen in der Sprache, in der Motorik, in der Sinneswahrnehmung und mit umfänglichen physisch-psychischen und sozialen Belastungen können die äußeren Bedingungen für mündliche, schriftliche oder praktische Leistungsfeststellungen verändert werden.
Veränderungen können in qualitativer und quantitativer Form vorgenommen werden, insbesondere durch:

  • kein Abzug von Punkten in der Rechtschreibung bei Aufsätzen (ab Kl. 7 Abzug, da in Kl. 5 und 6 die Rechtschreibung im Aufsatz nicht bewertet wird),
  • individuelle Diktate (Lückendiktat, verkürztes Diktat, individuelle Aufgaben etc.),
  • zusätzliche Bearbeitungszeit und zusätzliche Pausen,
  • Verwendung spezieller Arbeitsmittel oder technischer Hilfsmittel,
  • personelle Unterstützung,
  • alternative Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen,
  • alternative Leistungsnachweise, zum Beispiel mündlicher statt schriftlicher Leistungsnachweis,
  • unterrichtsorganisatorische Veränderungen,
  • individuelle Leistungsfeststellung in Einzelsituationen,
  • Aussetzen der Rechtschreibnote.

Wir möchten laut Beschluss der Fachkonferenz Deutsch darauf hinweisen, dass Ihr Kind eine schulische oder außerschulische Förderung in Anspruch nehmen muss, um letztlich auch individuelle Lernfortschritte zu erzielen. Ohne eine entsprechende Förderung wird die Rechtschreibnote auch in Ausnahmefällen nicht ausgesetzt und kein Nachteilsausgleich gewährt. Weiterhin muss der Schule ein Attest über die diagnostizierte Rechtschreibschwäche vorgelegt werden, das nicht älter als 2 Jahre ist.

Laut Legasthenieerlass (https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000000515) sind der Nachteilsausgleich und das Aussetzen der Rechtschreibnote immer nur temporär zu gewähren und nicht dauerhaft.

Der Nachteilsausgleich wird nicht auf dem Zeugnis vermerkt.

Das Aussetzen der Rechtschreibnote wird auf dem Zeugnis vermerkt.

Über die Gewährung des Nachteilsausgleiches bei Aussetzen der Rechtschreibnote entscheidet die Klassenkonferenz, dabei wird ebenso das Lern- und Arbeitsverhalten berücksichtigt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die entsprechende Deutschlehrerin.

Ihre Fachkonferenz Deutsch

Hier finden Sie die Anträge für einen Nachteilsausgleich oder für ein Aussetzen der Rechtschreibnote:

Download als PDF: Antrag NTA bei LRS
Download als PDF: Antrag Aussetzen der RS-Note