Hausordnung
0. Vorwort
Das Zusammenleben in unserer Schule muss von Verantwortungsbewusstsein und Gewaltfreiheit bestimmt sein.
Daher sollten wir rücksichtsvoll und höflich miteinander umgehen. Hierzu gehört, dass man sich gegenseitig grüßt. Wir sind gegen jede Form von Aggressivität.
Wir respektieren jeden Einzelnen an unserer Schule, als Voraussetzung für ein harmonisches, friedvolles Miteinander.
Um das Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten ist es notwendig, bestimmte Regeln einzuhalten, deren Nichtberücksichtigung Konsequenzen zur Folge hat.
Dieser Hausordnung fühlen sich Schüler, Lehrer und Eltern verpflichtet.
Die Hausordnung gilt auch für Besucher der Schule.
Anmerkung zur besseren Lesbarkeit:
Wenn von Schülern die Rede ist, sind auch Schülerinnen gemeint.
Wenn von Lehrern die Rede ist, sind auch Lehrerinnen gemeint.
1. Allgemeines
1.1 Kaugummi kauen ist im Schulgebäude und in der Sporthalle nicht erlaubt. Bei Verstoß gegen diese Regel muss der betreffende Schüler eine pädagogische oder soziale Maßnahme durchführen.
1.2 Musikgeräte, (MP3-Player, I-POD, u.ä.) und elektronisches Spielzeug dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
1.3 Das Mitführen und/oder der Konsum von Tabakwaren, Alkohol und/oder Drogen sind untersagt.
1.4 Bei Betreten der Flure sind Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen o.ä.) an den Garderoben der Klassenräume abzulegen.
1.5 Es ist auf angemessene Kleidung zu achten. Daher ist auf körperbetonte Kleidung (z.B. Miniröcke, Hot Pants, bauchfreie und/oder tief ausgeschnittene Oberbekleidung), sowohl von Schülern, als auch von Lehrern zu verzichten. Für den Notfall liegen körperbedeckende T-Shirts bereit.
1.6 Energiedrinks sind verboten.
1.7 Deosprays dürfen nur zweckgebunden verwendet werden. Bei Verstoß gegen diese Regel wird das Deo ersatzlos eingesammelt (siehe auch 5.4).
1.8 Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
1.9 Der Schüler bzw. dessen Eltern haften bei grob fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen am Schulgebäude oder an Einrichtungsgegenständen.
1.10. Medien und Lehrmittel aller Art dürfen nur von Lehrern oder besonders beauftragten und eingewiesenen Schülern transportiert und bedient werden.
1.11 Während der Unterrichtszeit darf kein Schüler ohne Erlaubnis das Schulgelände verlassen. Es besteht dann kein Versicherungsschutz. Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss gilt die VV vom 04. Juni 1999.
1.12 Der Flurbereich vor dem Sekretariat und dem Lehrerzimmer ist kein Aufenthaltsraum für Schüler.
1.13 Unfälle und Gefahrenstellen im Schulbereich sind sofort im Sekretariat zu melden.
1.14 Jeder Schüler soll die Fluchtwege kennen, um sie im Notfall auch benutzen zu können.
1.15 Falls eine Lehrperson nicht zur Unterrichtsstunde erscheint, muss der Klassensprecher oder ein hierfür bestimmter Schüler fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde das Sekretariat benachrichtigen.
1.16 Hausaufgaben sind immer anzufertigen. Im Krankheitsfall muss man sich bei Klassenkameraden erkundigen und Versäumtes nachholen.
1.17 Im Krankheitsfall ist die Schule vor dem Unterricht telefonisch zu benachrichtigen. Schriftliche Entschuldigungen müssen unter Angabe der Gründe spätestens am dritten Tag vorliegen (siehe Übergreifende Schulordnung §37)
1.18 Es ist untersagt Fotos/Videos von Mitschülern aufzunehmen, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten.
2. Vor dem Unterricht
2.1 Die Fahrschüler begeben sich nach der Ankunft unverzüglich auf den Schulhof.
2.2 Bei widrigen Wetterverhältnissen – die Entscheidung treffen der aufsichtführende Lehrer oder / und der Hausmeister- kann die Eingangshalle als Aufenthaltsraum benutzt werden.
Die Gänge dürfen nicht betreten werden. Ein ständiger Wechsel zwischen Eingangshalle und Schulhof ist verboten.
2.3 Schüler, die mit dem Fahrrad oder Mofa zur Schule kommen, stellen dieses sofort auf dem dafür bestimmten Platz ab.
2.4 Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten.
2.5 Während der Unterrichtszeit dürfen keine Fahrzeuge auf dem gesamten Schulgelände verkehren (ausgenommen sind Schulbusse und Beschäftigtenfahrzeuge). Über weitere Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
2.6 Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zu Schule bringen oder abholen, dürfen ausschließlich auf dem Elternparkplatz (Einfahrt Schulgelände, direkt rechts neben Besuchereingang Sporthalle) halten.
2.7 Die Grundschüler begeben sich um 07.50 Uhr in ihre Klassen.
2.8 Die Klassenbücher werden erst nach dem Gong abgeholt.
2.9 Das Laufen ist in den Gängen und auf den Treppen generell verboten.
2.10 Es ist darauf zu achten, dass Geld und andere Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
3. Im Unterricht
3.1 Jeder Schüler ist verpflichtet, den Anweisungen des Lehrers Folge zu leisten.
3.2 Der Schüler ist grundsätzlich verpflichtet, durch sein Verhalten Unterricht zu ermöglichen.
3.3 Unentschuldigtes, verspätetes Erscheinen zum Unterricht wird im Klassenbuch dokumentiert. Der so unentschuldigt verpasste Unterricht wird an einem Nachmittag in der Schule nachgearbeitet.
4. Klassen- und Fachräume
4.1 Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes, jede Klasse für die Sauberkeit ihres Klassenraumes verantwortlich.
4.2 Das Essen während des Unterrichts ist nicht erlaubt, in den Fachräumen ist dies grundsätzlich verboten. Das Trinken in geringen Mengen ist bei heißer Witterung erlaubt.
4.3 Die vom Lehrer unter pädagogischen Gesichtspunkten festgelegte Sitzordnung darf von den Schülern nicht verändert werden.
4.4 Halten sich Schüler in einem fremden Raum auf, ist dieser sauber und ordentlich zu verlassen. Geräte und Einrichtungsgegenstände müssen pfleglich behandelt werden.
4.5 Das Betreten der Fachräume ist den Schülern nur in Begleitung einer Lehrperson erlaubt.
4.6 Elektrische Maschinen dürfen von Schülern nur auf Anweisung der Lehrperson bedient werden.
4.7 Jeweils gegen Ende der letzten Unterrichtsstunde räumt die Klasse den Raum auf, in dem sie unterrichtet wurde, stellt die Stühle hoch und reinigt den Boden von groben, sichtbaren Verunreinigungen.
5. Sporthalle
5.1 Die Sporthalle ist in der Regel verschlossen. Sie darf nur von den betreffenden Fachlehrern geöffnet und verschlossen werden. Die Schüler betreten die Halle in Begleitung ihres Sportlehrers.
Der Lehrer legt fest, welche Umkleidekabinen benutzt werden.
5.2 Sportgeräte sind nur an den genau festgelegten Plätzen aufzubewahren und nach deren Nutzung wieder wegzuräumen.
5.3 Die Turnhalle ist nur mit sauberen, für die Halle geeigneten Schuhen (keine Noppenschuhe) zu betreten.
5.4 Die Umkleidekabinen sind sauber und ordentlich zu verlassen. Die Verwendung von Deosprays ist auf ein Mindestmaß zu beschränken (Nachfolgeklasse). Die Beleuchtung in den Sanitärräumen und Kabinen ist auszuschalten.
6. In den Pausen
6.1 Nach Beendigung des Unterrichts durch den Lehrer schließt dieser die Klasse ab, um Diebstähle während der Pause zu vermeiden. Die Schüler begeben sich auf direktem Weg zum Schulhof. Bei Regen halten sich die Schüler unter der Pausenhalle auf. Bei extremer Kälte entscheidet die aufsichtsführende Lehrkraft, ob die Eingangshalle genutzt werden darf.
Des Weiteren gilt für die Grundschule:
– Die Kinder verbringen ihre Pausen auf dem schwarzen Platz. Von den Oster- bis zu den Herbstferien steht zusätzlich in der ersten Pause der Spielplatz zur Verfügung.
– Am Ende der Pause stellen sich die Kinder klassenweise auf und werden von der aufsichtführenden Lehrkraft in die Klasse geschickt.
– Bei starkem Regen werden die Pausen der Grundschüler verlegt. Sie beginnen dann um 9.50 Uhr bzw. 11.35 Uhr.
Des Weiteren gilt für die Klassen 5 und 6:
– Die Schüler dürfen die Spielgeräte auf dem schwarzen Platz mitbenutzen.
6.2 Bei Klassen- oder Raumwechsel sind die Taschen mitzunehmen. Liegt vor oder nach dem Raumwechsel eine Pause, werden die Taschen mitgenommen und in der Eingangshalle bis zum Unterrichtsbeginn gelagert. In keinem Fall dürfen dabei Umwege gemacht werden.
6.3 Die Toiletten sollen in den großen Pausen aufgesucht werden. Während des Unterrichts und in den Wechselpausen entscheidet die Lehrperson! Ausnahme: Gesundheitliche Gründe (Attest vom Arzt oder Hinweis der Eltern)
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
6.4 Der Klassenraum ist in den Wechselpausen nicht zu verlassen. Der Schüler bereitet sich auf die folgende Unterrichtsstunde vor. Hierzu gehören auch das Bereitlegen der Unterrichtsmaterialien und das Säubern der Tafel.
6.5 Das Werfen von Schnee und Schneebällen sowie das Anlegen von Rutschbahnen sind nicht erlaubt.
6.6 Der Schulhof und das Schulgebäude sind die Visitenkarte der Schule. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
Auf die Einhaltung dieser Regel haben alle Schüler besonders zu achten. Bei Missachtung wird der verursachende Schüler an einem Nachmittag zur Grundreinigung des Schulhofes herangezogen. Der Einsatz eines Schulhofdienstes wird gesondert geregelt.
6.7 Spiele, die andere Mitschüler belästigen oder gefährden, sind auf den Schulhöfen verboten.
7. Handynutzung
7.1 Handys werden auf eigene Verantwortung zur Schule mitgebracht.
7.2 Mitgebrachte Handys müssen während des gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schul- bzw. Hosentasche sein.
7.3 Bei Verstoß gegen diese Regel ist das Handy der Lehrkraft auszuhändigen und verbleibt bis Schulschluss bei der Lehrkraft unter Verschluss und wird dann erst zurückgegeben. Die SIM-Karte darf entnommen werden. Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Lehrkraft.
8. Nach dem Unterricht
Soweit keine besondere Erlaubnis vorliegt, dürfen Schüler vor Abfahrt der Busse den Schulhof und die Fläche vor den Bushaltestellen nicht verlassen.
9. Schulbus
9.1 Im Schulbus ist den Anweisungen des Busfahrers und der Schulbusbegleiter Folge zu leisten. Die Schulbusbegleiter melden Verstöße.
9.2 Der Schüler bzw. dessen Eltern haften bei grob fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen und Verunreinigungen am Schulbus.
9.3 Das Verhalten im Schulbus richtet sich nach den allgemeinen Benehmensregeln. Besondere Rücksicht ist gegenüber den mitfahrenden Erwachsenen geboten.
9.4 Sollte der Bus morgens nicht pünktlich sein, müssen die Schüler an der Haltestelle dreißig Minuten warten. In dieser Zeit soll der Schulbusbegleiter Kontakt mit der Schule aufnehmen, um weitere Anweisungen einzuholen.
9.5 Nach Ankunft an der Schule begeben sich alle Schüler auf den Schulhof.
9.6 Nach Unterrichtsschluss begeben sich alle Schüler ohne zu rennen zu den Bushaltestellen. Die Schüler stellen sich geordnet an und es wird nicht gedrängelt. Die weiße Markierungslinie am Bushalteplatz darf erst überschritten werden, wenn der Bus steht.
9.7 Schüler, die nach Unterrichtsschluss in den Ort (Treis) gehen wollen, dürfen dies nur, wenn das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten für diesen Tag vorliegt.
10. Schlusswort
Verstöße gegen die Hausordnung werden nach dem Maßnahmenkatalog der Schulordnung entsprechend geahndet.
Diese Hausordnung wurde von Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet und, wie es im § 40 Abs.5 SchulG von Rheinland-Pfalz vorgesehen ist, Benehmen mit dem Schulelternbeirat hergestellt. Die Hausordnung wurde in der Gesamtkonferenz am 02.03.2015 beschlossen. Sie tritt am 03.03.2015 in Kraft und ist nach Bekanntgabe verbindlich.